Eine Besonderheit einer Begegnung war das Klingeln des Mobiltelefones mit der Folge der sofortige Niederlage an diesem Brett für uns.
Es hilft also sehr, wenn die Mannschaftsführer vor Spielbeginn stets auf die Regelungen bezüglich des geräuschemachenden Mobiltelefones bzw. der geräuschemachenden Uhren aufmerksam machen.
Eine weitere Besonderheit ergab sich durch eine sehr lebhafte Unstimmigkeit in der Regelauslegung während einer Partie.
„Darf das Mobiltel. eingeschaltet auf dem Spieltisch liegen?“ Klares „Nein“!!!
Es darf eingeschaltet während der laufenden Partien noch nicht einmal im Spielsaal sein.
Vollständig ausgeschaltet darf es allerdings auf dem Tisch liegen bzw. im Rucksack oder in der Jacke untergebracht sein. Es darf während der laufenden Partie nie am Mann/ an der Frau sein und auch in diesem Zustand nie das Spiellokal verlassen.
Besonderheit: Falls ein Spieler glaubhaft z.B. als Bereitschaftsarzt versichern kann, dass er erreichbar sein muss, dann darf das MobilTel. eingeschaltet beim Schiedsrichter hinterlegt werden- (Bei unseren Ligen z.B. beim Mannschaftsführer, das ist der Schiedsrichter.) Sollte das Telefonieren (es klingelt) dann erforderlich sein, begeben sich der Spieler und der Mannschaftsführer (der Gegnermannschaft) aus dem Spiellokal. Das Telefonat muss im Beisein des Mannschaftsführers geführt werden und es dürfen dabei keine spielbetreffenden Dinge angesprochen werden.
Meine Empfehlung ist: Sollten irgendwelche Unstimmigkeiten auftreten, die nicht in ruhigem Gespräch untereinander geklärt werden können, dann bitte die Uhr anhalten und seinen Mannschaftsführer (Schiedsrichter) ansprechen. Dieser und der gegnerische Mannschaftsführer führen die Klärung herbei. Übrigens: Lautstarkes, unsportliches Verhalten kann mit Strafen durch den die Schiedsrichter belegt werden.